Wir wollen, dass Sie sich
bei uns wohlfühlen

Wichtige Patienten­information

Damit wir Ihre Behandlung möglichst pünktlich und ohne unnötige Wartezeiten durchführen können, bitten wir Sie, zu Ihrem ersten Termin etwa 5 bis 10 Minuten vor dem vereinbarten Behandlungsbeginn in unserer Praxis zu erscheinen. So bleibt ausreichend Zeit für die notwendigen organisatorischen Formalitäten und die Aufnahme Ihrer Daten.

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. So helfen Sie mit, einen reibungslosen Praxisablauf und eine bestmögliche Terminplanung für alle Patienten zu gewährleisten

Selbstzahler

Selbstzahler nehmen die angebotenen Leistungen ohne Vorlage einer Heilmittelverordnung oder eines Privatrezeptes in Anspruch.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Honorarsätze der Praxis. Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, vor Beginn der Behandlung zu entrichten.

Für die Zahlung erhalten Sie eine Quittung. Bitte beachten Sie, dass diese nicht automatisch die Voraussetzungen für eine Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erfüllt. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung möglich ist, richtet sich ausschließlich nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihres Versicherers.

Privatversicherte Patienten (PKV)

Als Privatpatient gelten Personen, die eine privatärztliche Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept vorlegen oder die Behandlung privat in Anspruch nehmen.

Die Abrechnung erfolgt nach den in der Praxis gültigen Honorarsätzen. Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie gerne über die anfallenden Kosten.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle eingereicht werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Erstattung von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängt. Eine vollständige Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe kann nicht garantiert werden.

Gesetzlich versicherte Patienten (GKV)

Für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten ist eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung erforderlich.

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Legen Sie vor Beginn der Behandlung eine vollständig und korrekt ausgestellte Heilmittelverordnung vor.
  • Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil (Zuzahlung) ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entrichten.
  • Sofern Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, bitten wir Sie, Ihren gültigen Befreiungsausweis vor Beginn der Behandlung vorzulegen.
  • Jede durchgeführte Behandlung ist auf der Heilmittelverordnung durch Ihre Unterschrift zu bestätigen.